Wurzeln

Die Bürgergemeinden, Burgergemeinden und Korporationen in der Schweiz

In der Schweiz gibt es rund 1'650 Bürgergemeinden, Burgergemeinden, Korporationen, Bäuerten und Zünfte. Es handelt sich dabei um öffentlich-rechtliche Körperschaften, die in aller Regel dem Gemeindegesetz der jeweiligen Kantone unterstellt sind. Im Unterschied zu den politischen  Gemeinden ist nicht das Gebiet, sondern die personelle Zugehörigkeit (durch Abstammung, Einbürgerung) entscheidend. Die Tätigkeiten der Bürgergemeinden und Korporationen sind äusserst vielfältig. Dies gilt auch für die Bezeichnung:

Während im Kanton Tessin die Rede von Patriziaten ist, finden sich im deutschsprachigen Teil die verschiedensten Bezeichnungen (Bürgergemeinde, Burgergemeinde, Ortsbürgergemeinde, Ortsgemeinde, Allmendbürgergemeinde, Korporationen, Bäuerten, Zünfte, etc.).

Im französischsprachigen Teil der Schweiz werden sie Commune bourgeoise oder Bourgeoisie genannt. In den Kantonen Genf, Neuenburg und Waadt sind die Bürgergemeinden als Folge der Französischen Revolution verschwunden.

 

Abzugrenzen sind die (öffentlich-rechtlich verfassten) Bürgergemeinden und Korporationen von privatrechtlichen Zusammenschlüssen mit der zum Teil vergleichbaren Aufgabe, die gemeinsamen Güter im Interesse aller zu bewirtschaften und zu nutzen (Flur-, Bach-, Allmend-, Alp-, Meliorationskorporationen, etc.). Bürgergemeinden und Korporationen betätigen sich praktisch ausschliesslich im Interesse der Öffentlichkeit (Waldpflege, Unterhalt und Pflege von landwirtschaftlichen Gütern, Alpen, Betrieb oder Unterstützung sozialer und kultureller Einrichtungen etc.).

In sieben Kantonen sind die Bürgergemeinden zuständig für die Einbürgerung resp. die erforderlichen Zusicherungen bei Ausländerinnen und Ausländern, die das Schweizer Bürgerrecht erlangen wollen.

 

Auch wenn sich das Bewusstsein der Bürgergemeinden und Korporationen vor allem auf historischen Begebenheiten gründet, haben diese Institutionen und mit ihnen der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen seit längerer Zeit erkannt, dass dies als Rechtfertigung zum weiteren Bestand nicht ausreicht. Die Bürgergemeinden und Korporationen sind gewillt, die Herausforderungen der Zukunft anzunehmen und sich entsprechend zu verändern. Das Wirken für die Allgemeinheit rechtfertigt denn auch den künftigen Bestand dieser Institutionen.