Thurgau


Gründung 3. November 1994


Präsident Sandro Forster


Verband Thurgauer Bürgergemeinden

Der Thurgau verfügt nach der grossen Gemeindereorganisation zwischen 1990 und 2000 noch über 80 Politische Gemeinden – in 57 existiert eine Bürgergemeinde. Die Interessen der Bürgergemeinden werden vom 1994 gegründeten Verband Thurgauer Bürgergemeinden vertreten. Im Jahr 2000 wurde im Kanton Thurgau der Gemeindedualismus von Orts- und Munizipalgemeinde abgeschafft. Ortsgemeinden wurden zu Politischen Gemeinden zusammengefasst, denen  auch die Erteilung des Bürgerrechts zusteht. Seit 2000 haben zahlreiche Bürgergemeinden innerhalb ihrer Politischen Gemeinde fusioniert – so beispielsweise in Arbon, Diessenhofen, Fischingen oder Gachnang.

 

Im Gemeindegesetz des Kantons Thurgau von 1999 sind die Bürgergemeinden neben den Politischen Gemeinden und den Schulgemeinden aufgeführt. Das Gesetz verlangt, dass in jeder Politischen Gemeinde nur eine Bürgergemeinde existiert – dort wo es mehrere Bürgergemeinden gab, mussten sie sich zusammenschliessen. Wer Bürger oder Bürgerin einer Politischen Gemeinde ist und in dieser wohnt, kann bei der entsprechenden Bürgergemeinde das Anteilsrecht erwerben. 

 

Das Jahr 1946 markierte einen Wendepunkte in der Geschichte der Thurgauer Bürgergemeinden: Die Kompetenz zur Verleihung des Bürgergemeinden wurde von den Bürgergemeinden auf die Ortsgemeinden übertragen. Zwischen 1946 und 1992 wurden zahlreiche kleinere Bürgergemeinden, die kein oder wenig Vermögen besassen, aufgelöst, so beispielsweise Heiligkreuz, Götighofen, Buchackern, Berlingen und Hessenreuti. 1943 existierten noch 120 Bürgergemeinden.


Kantonsverfassung

Art. 57 Gemeinden

Abs. 4 Die Bürgergemeinden verwalten das Bürgergut.