Stadt Basel

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Ein gutes Stück Basel

Im Kanton Basel-Stadt gibt es in allen drei Gemeinden – Basel, Riehen, Bettingen – eine Bürgergemeinde. Die Bürgergemeinde der Stadt Basel ist als grösste Bürgergemeinde der Schweiz in verschiedener Hinsicht ein Spezialfall. Mit ihren Institutionen, dem Bürgerspital Basel und dem Bürgerlichen Waisenhaus sowie mit über 1500 Mitarbeitenden erbringt sie verschiedene, überwiegend soziale und gemeinnützige Dienstleistungen für die Einwohner der Stadt Basel. Zentrum und Sitz der Bürgergemeinde ist das barocke Stadthaus.

 

Oberstes Organ der Bürgergemeinde ist ein 40-köpfiger Bürgergemeinderat. Er erteilt und überwacht die Leistungsaufträge des Bürgerspitals Basel und des Bürgerlichen Waisenhaus sowie die Zentralen Dienste und die Christoph Merian Stiftung.

 

Die Kernaufgaben der Bürgergemeinde sind die Einbürgerungen und die Oberaufsicht über Waisenhaus, Bürgerspital, Christoph Merian Stiftung und die Basler Zünfte. Eine traditionelle Aufgabe ist die Pflege des Waldes. Verschiedene eigene Waldungen sowie Waldungen von Dritten, insgesamt 700 Hektaren, werden vom eigenen Forstbetrieb bewirtschaftet. Die einst wichtigste Aufgabe, die Sozialhilfe, wurde 2009 nach einer Referendumsabstimmung in die Kantonsverwaltung transferiert. Da die Bürgergemeinde über keine Steuereinnahmen verfügt, müssen sämtliche Aufgaben kostendeckend ausgeführt werden.

 

Das Bürgerspital Basel ist ein bekanntes sozial-medizinisches Unternehmen. Mit rund 1500 Mitarbeitenden ist es ein wichtiger Arbeitgeber in der Region. Das Bürgerliche Waisenhaus hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1669 von einem Heim für Waisenkinder zu einem modernen sozialpädagogischen Kinder- und Jugendheim entwickelt. Es bietet heute Kindern und Jugendlichen stationäre Betreuungsplätze an. Die Christoph Merian Stiftung engagiert sich mit sozialen, kulturellen und ökologischen Projekten für die Menschen in Basel. Sie wird von einer Stiftungskommission, die vom Bürgerrat gewählt wird, geleitet.


Kantonsverfassung

Art. 64 Bürgergemeinden

Die Bürgergemeinden verleihen das Gemeindebürgerrecht. Sie führen ihre Betriebe, verwalten ihre Vermögen und beaufsichtigen die ihnen zugeordneten Anstalten, Stiftungen und Korporationen.

Es können ihnen weitere Aufgaben von öffentlichem Interesse übertragen werden.