Boden und Grundeigentum

Bürgergemeinden und Korporationen sind Grundeigentümer und im Besitz von (historischen) Liegenschaften. Das nachhaltige Erfolgsmodell der Burgergemeinden ist, dass sie den Boden nicht verkaufen sondern im Baurecht abgeben. 

Verantwortliche Personen

Co-Leitung

Henriette von Wattenwyl, Burgergemeindeschreiberin Bern

Thierry Steiert, Stadtpräsident Freiburg