Aargau


Gründung 14. August 1958


Präsidentin Milly Stöckli


Verband Aargauer Ortsbürgergemeinden

Im Kanton Aargau gibt es 187 Ortsbürgergemeinden, die 213 Einwohnergemeinden gegenüberstehen. Sie sind im Ortsbürgerverband Aargau zusammengeschlossen. Seit der Totalrevision der Kantonsverfassung 1980 und seit dem Erlass des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden stehen diese auf einer eindeutigen Rechtsgrundlage und verfügen über klar zugewiesene Aufgaben. Gemäss dem seit 1981 geltenden Gesetz über die Ortsbürgergemeinden sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Sie bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Politischen Gemeinde wohnen.

 

Zwei Drittel des Aargauer Waldes gehören den Ortsbürgergemeinden; sie sind im Kanton Aargau die wichtigsten und grössten Waldbesitzer. Da viele Ortsbürgergemeinden nur über Wald, aber keine anderen Vermögenswerte verfügen, ist die Waldwirtschaft die zentrale Aufgabe. Zur Bewirtschaftung ihrer Waldungen unterhalten die meisten eigene Forstbetriebe.

 

Die Exekutive der Politischen Gemeinde ist von Gesetzes wegen auch die Exekutive der Ortsbürgergemeinde. Das ist für die Ortsbürgergemeinden oft ein Problem. In den letzten Jahren haben sich verschiedene Ortsbürgergemeinden wie beispielsweise die Ortsbürgergemeinde Boniswil, aufgelöst. Seit der Jahrtausendwende haben sich neun Ortsbürgergemeinden mit der Einwohnergemeinde zusammengeschlossen, so beispielsweise in Holderbank. Weiter reduziert hat sich die Zahl der Ortsbürgergemeinden durch Gemeindefusionen.


Kantonsverfassung

Art. 104 Abs. 3: Die Gemeinden

Die Ortsbürgergemeinden verwalten das Ortsbürgergut, unterstützen die Einwohnergemeinden und fördern das Kulturleben.