In der Schweiz ist das Bürgerrecht dreigeteilt. Neben der nationalen Staatsangehörigkeit umfasst es gemäss Bundesverfassung zusätzlich ein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.
In 7 Kantonen (Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn, Graubünden, Zug) und Obwalden (Bürgergemeinde Engelberg) sind bei der Einbürgerung die Bürgergemeinden beteiligt. Die Politik,
die dabei verfolgt wird, ist gewissenhaft und aufgeschlossen.
Leitung
Sergio Wyniger, Präsident Bürgergemeinde Solothurn
Weitere Ressortmitglieder
Fredi Stocker, Bürgergemeinde Landquart (GR)