Bürgerrecht

In der Schweiz ist das Bürgerrecht dreigeteilt. Neben der nationalen Staatsangehörigkeit umfasst es gemäss Bundesverfassung zusätzlich ein Kantons- und Gemeindebürgerrecht.

 

In 7 Kantonen (Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn, Graubünden, Zug) und Obwalden (Bürgergemeinde Engelberg) sind bei der Einbürgerung die Bürgergemeinden beteiligt. Die Politik, die dabei verfolgt wird, ist gewissenhaft und aufgeschlossen.

 

Ressort Bürgerrecht - Vorstand SVBK

Leitung

Sergio Wyniger, Präsident Bürgergemeinde Solothurn

 

Weitere Ressortmitglieder

Fredi Stocker, Bürgergemeinde Landquart (GR)




Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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