Bürgerrecht

In der Schweiz ist das Bürgerrecht dreigeteilt. Neben der nationalen Staatsangehörigkeit umfasst es gemäss Bundesverfassung ein Kantons- und ein Gemeindebürgerrecht.

In 7 Kantonen (Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn, Graubünden, Zug) und Obwalden (Bürgergemeinde Einsiedeln) sind bei der Einbürgerung die Bürgergemeinden beteiligt. Die Politik, die dabei verfolgt wird, ist gewissenhaft und aufgeschlossen.

Ressort

Leitung

Sergio Wyniger, Präsident Bürgergemeinde Solothurn

Weitere Ressortmitglieder

Fredi Stocker (GR)