In der Schweiz ist das Bürgerrecht dreigeteilt. Neben der nationalen Staatsangehörigkeit umfasst es gemäss Bundesverfassung ein Kantons- und ein Gemeindebürgerrecht.
In 7 Kantonen (Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn, Graubünden, Zug) und Obwalden (Bürgergemeinde Einsiedeln) sind bei der Einbürgerung die Bürgergemeinden beteiligt. Die Politik, die dabei verfolgt wird, ist gewissenhaft und aufgeschlossen.
Leitung
Sergio Wyniger, Präsident Bürgergemeinde Solothurn
Weitere Ressortmitglieder
Fredi Stocker (GR)