Gründung 20. November 1978
Präsidentin Yvonne Kraft-Rogenmoser
Webseite www.vbgzug.ch
In allen elf Politischen Gemeinden existiert eine Bürgergemeinde. Organisation und Aufgaben sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt.
Der Kanton Zug zählt rund 120'000 Einwohner, zirka 24'000 davon sind stimmberechtigte Zuger Bürger. Die wichtigsten Aufgaben der Bürgergemeinden sind das Sozialwesen, das sie für die Politischen Gemeinden betreuen, und das Einbürgerungswesen, das von den Bürgergemeinden autonom wahrgenommen wird. Dazu kommen die Verwaltung des Bürgergutes (Seniorenzentren, Rathäuser, Wohnungen etc.) sowie die Pflege und Förderung der Heimatverbundenheit. Die Bürgergemeinden fördern im weiteren Kultur und Brauchtum, stellen Wohnraum zur Verfügung und unterstützen soziale Institutionen und kulturelle Anlässe. Das Vormundschaftswesen ging 2013 an das kantonale Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz über.
Neben den elf Bürgergemeinden bestehen im Kanton Zug in den Gemeinden Zug, Oberägeri, Unterägeri, Baar-Dorf, Blickensdorf, Deinikon, Inwil, Grüt, Hünenberg und Walchwil zehn Korporationen. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften des kantonalen Rechts. Als einzige öffentlich-rechtliche Gemeinwesen sind sie aber steuerpflichtig, alle anderen verfügen über eine Steuerhoheit. Die rechtlichen Grundlagen der zehn Korporationen sind nicht einheitlich geregelt, wobei zwischen Personal- und Realkorporation unterschieden wird. Die zehn Korporationen unterstehen dem kantonalen Gemeindegesetz, die Aufgaben sind in den jeweiligen Statuten geregelt. Wichtigste Aufgabe der Korporationen ist die Erhaltung, Nutzung und Verwaltung des Korporationsgutes. Im Vordergrund stehen ein nachhaltiger Umgang mit dem Wald und den Landressourcen, sowie die Abgabe von Bauland im Baurecht – an Einwohner und an andere Gemeinwesen – für öffentliche Zwecke.
Bräuche im Kanton Zug
Ob das alljährliche Morgartenschiessen in der Gemeinde Oberägeri, das Flössen auf dem Ägerisee oder die Sage um Greth Schell in Zug. Alte Bräuche und Volksveranstaltungen haben im Kanton Zug eine langjährige Tradition, die gerne gepflegt und mit viel Hingabe und Motivation durchgeführt werden. Durch die unterschiedlichen Bräuche bekommt auch jede Gemeinde ihren eigenen Charakter. Die Bürgergemeinden sind zwar nicht aktiv an der Durchführung und Organisation der erwähnten Veranstaltungen beteiligt, dennoch fördern und pflegen sie diese, um die Heimatverbundenheit nicht nur gegenwärtig, sondern auch für nächste Generationen zu gewährleisten.
Art. 71 Bürgergemeinde
Zur Bürgergemeinde gehören alle in dieser Gemeinde Heimatberechtigten.
Art. 73 Korporationsgemeinde
Abs. 1 Die Teilhaber an Korporationsgut bilden eine Korporationsgemeinde.
Abs. 2 Das Korporationsgut ist in seinem Bestand als unteilbares Gut zu erhalten; vorbehalten bleiben gemeinnützige Zuwendungen.