Über vierzig Prozent des Schweizer Waldes befindet sich im Eigentum von Bürgergemeinden und Korporationen. Fast alle diese Körperschaften besitzen seit je her eigenen Wald. Dementsprechend wichtig sind waldpolitische Themen für den SVBK.
Vom Nutzwald zum Naherholungsgebiet
Stand früher vor allem die Holznutzung oder der im Gebirge auch der Schutzwald im Vordergrund, haben sich die Ansprüche an den Wald stark verändert. Als Waldeigentümmerinnen sind die kollektiven Körperschaften heute gefordert, alle verschiedenen Funktionen des Waldes als Wirtschaftswald, Schutzwald, Naherholungsgebiet sowie als Natur- und Lebensraum unter einen Hut zu bringen. Die Forst- und Holzwirtschaft steht zudem vor grossen Herausforderungen. Etliche Bürgergemeinden und Korporationen haben sich daher in den vergangenen Jahren zu Forstbetrieben zusammengeschlossen.
Bürgergemeinden und Korporationen betreiben seit Jahrhunderten erfolgreich Landwirtschaft. Teilweise werden die Güter, insbesondere im Alpgebiet, noch heute kollektiv bewirtschaftet. Vielerorts sind die einstigen Allmenden heute aber an Landwirtinnen und Landwirte verpachtet, die Gebäude der Bewirtschaftenden sind oftmals im Baurecht. Etliche Bürgergemeinden und Korporationen betreiben zudem erfolgreich Wein- und Obstanbau.
SVBK unterstützt Körperschaften
Nach wie vor hat die Land- und Alpwirtschaft für die Bürgergemeinden und Korporationen einen wichtigen Stellenwert - gehören doch grosse Alpgebiete und unzählige Landwirtschaftsflächen den kollektiven Körperschaften und somit der Allgemeinheit. Der SVBK unterstützt seine Mitglieder daher aktiv bei diversen Fragestellungen.
In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Graubünden, Solothurn, Zug sind die Bürgergemeinden für die ordentlichen Einbürgerungen ausländischer Staatsangehöriger zuständig. Ebenfalls in der Obwaldner Exklave Engelberg ist eine Bürgergemeinde für die Einbürgerungsverfahren verantwortlich.
Separate Bürger- oder Burgerrechte
In den meisten übrigen Kantonen ist das Burgerrecht bei einer Bürgergemeinde nicht identisch mit jenem der Einwohnergemeinden. Zudem ist Bei einer Korporation ist jemand in der Regel nicht Bürgerin oder Bürger, sondern Mitglied. Auch dazu gibt es separate Aufnahmeverfahren je nach Organisation.
Proaktive Einbürgerungspolitik
Die Bürgergemeinden sind seit jeher eng mit dem Bürgerrecht verbunden. Wer Bürger oder Bürgerin war, durfte früher die die kollektiven Allmenden (Weiden, Wälder, Gärten oder Alpen) nutzen. Auch waren die Bürgergemeinden früher oftmals für das Armenwesen zuständig, das sie über ihre Güter finanzieren mussten. Entsprechend wollten die meisten Bürgergemeinden lange Zeit aufgrund der limitierten Boden- und Finanzressourcen den Kreis von Bürgerinnen und Bürgern möglichst klein behalten. Doch das gehört längst der Vergangenheit an. Heute betreiben viele Bürgergemeinden und Korporationen eine proaktive Einbürgerungspolitik. Denn eine Körperschaft lebt letztlich von ihren engagierten und interessierten Angehörigen.
Bürgergemeinden und Korporationen besitzen seit je her Grund und Boden. Die so genannten Allmenden werden aber heute nicht mehr nur zwingend landwirtschaftlich genutzt, sondern wurden zu Bauland.
Baurechte statt Grundstückverkäufe
Doch Bürgergemeinden und Korporationen verkaufen in der Regel keine Liegenschaften. Die Grundstücke werden in der Regel für eine bestimmte Zeit im Baurecht zur Verfügung gestellt, davon profitieren etliche Wohnbaugenossenschaften in der ganzen Schweiz. So bleibt das kollektive Grundeigentum auch für kommende Generationen erhalten und Bodenspekulationen werden verhindert. Darüber hinaus finanzieren sich die Bürgergemeinden und Korporationen, die meist keine Steuereinnahmen haben, auch über Einkünften aus Baurechten. Teilweise wird so indirekt auch die defizitäre Forstrechnung ausgeglichen.
Das Wohl der Allgemeinheit steht im Fokus
Zum Teil besitzen oder bauen Bürgergemeinden und Korporationen auch eigene Immobilien. Dabei steht aber oftmals nicht unbedingt der Profit im Fokus, sondern das Wohl der Allgemeinheit. Daher besitzen die Körperschaften oftmals auch unrentablere oder historische Liegenschaften. Der SVBK berät und unterstützt seine Mitglieder bei Fragen rund um Immobilien, Boden und Baurechte.
Das Armen- respektive das Sozialwesen gehörte früher überall zu den Kernaufgaben der Bürgergemeinden. Sie hatten mit den Erträgen aus den Wäldern und landwirtschaftlichen Gütern für die Bedürftigen aufkommen müssen. An den meisten Orten ist das Sozialwesen heute Aufgaben der Einwohnergemeinden. In Bern beispielsweise leisten die Burgergemeinden aber noch heute Beiträge an das Sozialwesen. Fünf grössere Burgergemeinden sowie die Zünfte und Gesellschaften der Stadt Bern betreiben zudem eine burgerliche Kesb sowie eigene Sozialdienste.
Alters- und Pflegezentren
Etliche Bürgergemeinden in der ganzen Schweiz betreiben auch noch heute eigene Pflege- und Alterszentren oder sind daran beteiligt. Sie sind oftmals aus den früheren Burgerspitteln respektive Armen- oder Siechenhäusern entstanden.
Schrebergärten sind fest in der Identität der Schweiz verankert. Doch wussten Sie, dass diese oftmals einer Bürgergemeinde oder einer Korporation gehören? Ursprünglich dienten die Allmendgärten der Selbstversorgung, oft hatte jeder Bürger oder jede Bürgerin Anrecht auf einen Garten. Heute sind die Kleingärten aber mehr Hobby. Und längst nicht nur Ortsbürgerinnen und Ortsbürger verbringen ihre Freizeit in den Allmendgärten.
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