In insgesamt vier Kantonen existieren - gemäss Kenntnisstand des SVBK - keine Bürgergemeinden oder öffentlich-rechtliche Korporationen mehr.
Im Kanton Glarus existierten früher ebenfalls Bürgergemeinden. Die rein bürgerlichen Verwaltungs- und Nutzungsgemeinden nannte man Tagwen. Mit der Kantonsverfassung von 1988, die erstmals Einheitsgemeinden zuliess, schrumpfte die Zahl der Tagwen bis 2009 auf neun zusammen und mit den von der Landsgemeinde 2006 beschlossenen drei Grossgemeinden wurden 2011 sämtliche Tagwen aufgelöst.
Früher existierten auch im Kanton Schaffhausen Bürgergemeinden. Diese waren bis 1935 hauptsächlich für das Armenwesen zuständig. Danach verloren sie zunehmend ihre öffentliche Funktion. Mit dem neuen Gemeindegesetz, das im Jahr 2000 in Kraft trat, wurden die Bürgergemeinden aufgehoben. Es gibt zwar im Kanton vereinzelt Waldkorporationen.
Der Kanton Waadt kannte nie einen Gemeindedualismus. Sämtliche bürgerlichen Vorrechte wurden mit der Ausrufung der Helvetik 1798 augehoben.
Der Anteil der Bürgerinnen und Bürgern war im Kanton Genf bereits seit der Reformation aufgrund der Glaubensflüchtlinge aus Frankreich und der frühen Vorindustrialisierung immer kleiner geworden. Mit dem Ende des Ancien Régime 1798 wurden die bürgerlichen Vorrechte aufgehoben.