Kanton Zug

Verband der Bürgergemeinden des Kantons Zug

In sämtlichen elf politischen Gemeinden des Kantons existiert eine Bürgergemeinde. Die Organisation und Aufgaben dieser Bürgergemeinden sind im kantonalen Gemeindegesetz geregelt. Seit 1978 werden die gemeinsamen Interessen vom Verband der Bürgergemeinden des Kantons Zug wahrgenommen. Ein fünfköpfiger Vorstand steht dem Verband vor, der sich auch beim Schweizerischen Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) engagiert. Die Geschäftsstelle des Verbands der Bürgergemeinden des Kantons Zug wird von der Bürgergemeinde der Stadt Zug geführt respektive von deren Bürgerschreiber.

 

Kontakt und Website: www.vbgzug.ch


Elf Zuger Bürgergemeinden

Im Jahr 1874  trat im Kanton Zug eine neue Verfassung in Kraft. Infolge wurden die elf Einheitsgemeinden aufgeteilt. Es entstand so in jeder Gemeinde eine Einwohner, eine Bürger- sowie eine katholische Kirchgemeinde. Daher gibt es im Kanton Zug noch heute gleich viele Bürgergemeinden wie Einwohnergemeinden.

 

Sozialwesen, Einbürgerungen und Wohnraumförderung

Der Kanton Zug zählt rund 120'000 Einwohner, zirka 24'000 davon sind stimmberechtigte Zuger Bürger. Die wichtigsten Aufgaben der elf Zuger Bürgergemeinden sind das Sozialwesen, das sie für die Politischen Gemeinden betreuen, und das Einbürgerungswesen, das von den Bürgergemeinden autonom wahrgenommen wird. Dazu kommen die Verwaltung des Bürgergutes (Seniorenzentren, Rathäuser, Wohnungen etc.) sowie die Pflege und Förderung der Heimatverbundenheit. Die Bürgergemeinden fördern im weiteren Kultur und Brauchtum, stellen Wohnraum zur Verfügung und unterstützen soziale Institutionen und kulturelle Anlässe. Das Vormundschaftswesen ging 2013 an das kantonale Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz über.

 

Bräuche im Kanton Zug

Ob das alljährliche Morgartenschiessen in der Gemeinde Oberägeri, das Flössen auf dem Ägerisee oder die Sage um Greth Schell in Zug. Alte Bräuche und Volksveranstaltungen haben im Kanton Zug eine langjährige Tradition, die gerne gepflegt und mit viel Hingabe und Motivation durchgeführt werden. Durch die unterschiedlichen Bräuche bekommt auch jede Gemeinde ihren eigenen Charakter. Die Bürgergemeinden sind zwar nicht aktiv an der Durchführung und Organisation der erwähnten Veranstaltungen beteiligt, dennoch fördern und pflegen sie diese, um die Heimatverbundenheit nicht nur gegenwärtig, sondern auch für nächste Generationen zu gewährleisten.


Zehn Zuger Korporationen

 Neben den elf Bürgergemeinden bestehen im Kanton Zug in den Gemeinden Zugzehn Korporationen. Sie sind öffentlich-rechtliche Körperschaften des kantonalen Rechts. Als einzige öffentlich-rechtliche Gemeinwesen sind sie aber steuerpflichtig, alle anderen verfügen über eine Steuerhoheit. Sie sind jedoch nicht in einem Verband organisiert.

 

Im Kanton Zug gibt es die Korporationen Baar-Dorf, Blickensdorf, Deinikon, Grüt, Hünenberg, Inwil, Oberägeri, Unterägeri, Walchwil und Zug. Die rechtlichen Grundlagen der zehn Korporationen sind nicht einheitlich geregelt, wobei zwischen Personal- und Realkorporation unterschieden wird. Die zehn Korporationen unterstehen dem kantonalen Gemeindegesetz, die Aufgaben sind in den jeweiligen Statuten geregelt. Wichtigste Aufgabe der Korporationen ist die Erhaltung, Nutzung und Verwaltung des Korporationsgutes. Im Vordergrund stehen ein nachhaltiger Umgang mit dem Wald und den Landressourcen, sowie die Abgabe von Bauland im Baurecht – an Einwohner und an andere Gemeinwesen – für öffentliche Zwecke. Mehrere dieser Korporationen sind zudem Mitglied beim SVBK.


Auszug aus der Kantonsverfassung

Artikel 71: Bürgergemeinde

  1. Zur Bürgergemeinde gehören alle in dieser Gemeinde Heimatberechtigten.

 

Artikel 73: Korporationsgemeinde

  1. Die Teilhaber an Korporationsgut bilden eine Korporationsgemeinde.
  2. Das Korporationsgut ist in seinem Bestand als unteilbares Gut zu erhalten; vorbehalten bleiben gemeinnützige Zuwendungen.

Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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