Im Kanton Uri existiert kein Kantonalverband für die Korporationen und Korporationsbürgergemeinden.
Der Kanton Uri kennt zwei grosse Korporationen: Die Korporation Ursern im gleichnamigen Hochtal und die Korporation Uri, deren Gebiet sich von der Schöllenen bis an den Vierwaldstättersee erstreckt. Gemeinsam sind sie im Eigentum von mindestens 85 Prozent der gesamten Kantonsfläche. Dazu zählen insbesondere die Alpen, die Berge, Gletscher und etliche Gewässer. Somit dürfte die Korporation Uri die flächenmässig grösste Korporation der Schweiz sein.
Die Korporationen organisieren sich mit eigener Gesetzgebung
Die beiden Korporationen sind aus den früheren Marchgemeinden hervorgegangen, die bereits vor der Gründung der Eidgenossenschaft existiert haben. Bis ins 19. Jahrhundert waren die Korporationen identisch mit dem Land Uri respektive der Talschaft Ursern. Mit der Bundesverfassung von 1848 erhielten alle Schweizer das Recht, auf Kantonsebene an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Damit endete die Sonderstellung der Korporationsbürger. Gleichzeitig wurde mit der wachsenden Mobilität der Einwohnerschaft und mit den zunehmenden Staatsaufgaben der Ruf lauf, eine Aufgabenteilung zwischen Kanton und Korporation vorzunehmen. Mit der Totalrevision der Kantonsverfassung im Jahr 1888 wurden die beiden Korporationen Ursern und Uri vom Kanton getrennt und zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Gesetzgebung erklärt.
Dabei wurden die Allmenden und das übrige Korporationsvermögen ausgeschieden. Die Korporationen erhielten das Recht, sich nach eigenem Ermessen zu organisieren und sich eigene Gesetzgebungen zu geben. Sie unterstehen jedoch der Rechtskontrolle des Kantons.
Bis im Jahr 1943 wurden auch die Gemeinden auf dem Gebiet der Korporation Uri in Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden, Korporationsbürgergemeinden und teilweise zusätzlich in Ortsbürgergemeinden aufgeteilt. Somit unterstehen heute siebzehn Korporationsbürgergemeinden direkt der Korporation Uri. Diese haben vor Ort hauptsächlich die Aufgabe, die Wälder der Korporation Uri bewirtschaften. In Sisikon gibt es zusätzlich noch heute eine Ortsbürgergemeinde, ebenso in Andermatt im Urserntal. Diese hatten bis in die 1980er-Jahren Aufgaben im Bereich der Einbürgerungen.
Kleinstkörperschaften
Daneben existieren im Kanton Uri einzelne, historisch gewachsene Kleinstkörperschaften, die nicht den Korporationen Uri uns Ursern unterstehen - so etwa die Korporation Gruonwald im Gebiet Eggberge und die Genossame Obheg im Schächental.
Artikel 72: Rechtsnatur
Artikel 73: Korporationsvermögen
Artikel 74: Zusammenarbeit
4. Abschnitt: Die Korporationen
Artikel 18: Selbstständigkeit
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