Kanton Uri

Die beiden grossen Korporationen Uri und Ursern

Im Kanton Uri existiert kein Kantonalverband für die Korporationen und Korporationsbürgergemeinden. 

 

Der Kanton Uri kennt zwei grosse Korporationen: Die Korporation Ursern im gleichnamigen Hochtal und die Korporation Uri, deren Gebiet sich von der Schöllenen bis an den Vierwaldstättersee erstreckt. Gemeinsam sind sie im Eigentum von mindestens 85 Prozent der gesamten Kantonsfläche. Dazu zählen insbesondere die Alpen, die Berge, Gletscher und etliche Gewässer. Somit dürfte die Korporation Uri die flächenmässig grösste Korporation der Schweiz sein.

 

Die Korporationen organisieren sich mit eigener Gesetzgebung

Die beiden Korporationen sind aus den früheren Marchgemeinden hervorgegangen, die bereits vor der Gründung der Eidgenossenschaft existiert haben. Bis ins 19. Jahrhundert waren die Korporationen identisch mit dem Land Uri respektive der Talschaft Ursern. Mit der Bundesverfassung von 1848 erhielten alle Schweizer das Recht, auf Kantonsebene an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Damit endete die Sonderstellung der Korporationsbürger. Gleichzeitig wurde mit der wachsenden Mobilität der Einwohnerschaft und mit den zunehmenden Staatsaufgaben der Ruf lauf, eine Aufgabenteilung zwischen Kanton und Korporation vorzunehmen. Mit der Totalrevision der Kantonsverfassung im Jahr 1888 wurden die beiden Korporationen Ursern und Uri vom Kanton getrennt und zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Gesetzgebung erklärt.

 

Dabei wurden die Allmenden und das übrige Korporationsvermögen ausgeschieden. Die Korporationen erhielten das Recht, sich nach eigenem Ermessen zu organisieren und sich eigene Gesetzgebungen zu geben. Sie unterstehen jedoch der Rechtskontrolle des Kantons.


17 Korporationsbürgergemeinden und einzelne Kleinstkörperschaften

Bis im Jahr 1943 wurden auch die Gemeinden auf dem Gebiet der Korporation Uri in Einwohnergemeinden, Kirchgemeinden, Korporationsbürgergemeinden und teilweise zusätzlich in Ortsbürgergemeinden aufgeteilt. Somit unterstehen heute siebzehn Korporationsbürgergemeinden direkt der Korporation Uri. Diese haben vor Ort hauptsächlich die  Aufgabe, die Wälder der Korporation Uri bewirtschaften. In Sisikon gibt es zusätzlich noch heute eine Ortsbürgergemeinde, ebenso in Andermatt im Urserntal. Diese hatten bis in die 1980er-Jahren Aufgaben im Bereich der Einbürgerungen.

 

Kleinstkörperschaften

Daneben existieren im Kanton Uri einzelne, historisch gewachsene Kleinstkörperschaften, die nicht den Korporationen Uri uns Ursern unterstehen - so etwa die Korporation Gruonwald im Gebiet Eggberge und die Genossame Obheg im Schächental.


Auszüge aus Kantonsverfassung

 Artikel 72: Rechtsnatur

  1. Die Korporationen Uri und Ursern sind selbstständige Körperschaften.
  2. Die Korporationen können Korporationsbürgergemeinden schaffen.

 

Artikel 73: Korporationsvermögen

  1. Das Korporationsvermögen bleibt gewährleistet.

 

Artikel 74: Zusammenarbeit

  1. Die Korporationen unterstützen den Kanton und die Gemeinden in deren Aufgabenerfüllung und helfen mit, Staatsziele zu erreichen.

 

4. Abschnitt: Die Korporationen

 

Artikel 18: Selbstständigkeit

  1. Die Korporationen organisieren und verwalten sich nach demokratischen Grundsätzen selbst.
  2. Das Handeln der Korporationen untersteht der Rechtskontrolle des Kantons.

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Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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