Der Kanton Schwyz kennt keine Bürgergemeinden, dafür Korporationen. Davon gibt es aktuell 81 (Stand 2025). Diese besitzen gemeinsam rund die Hälfte der gesamten Kantonsfläche - vorwiegend Alpen, Wälder, Felsen und Geröll. Aber teilweise befindet sich auch wertvolles Bauland im Eigentum der Korporationen. Die Schwyzer Korporationen haben sich am Ende des Mittelalters gebildet, damit die Bevölkerung gemeinsam Wald, Weiden und Alpen bewirtschaften konnte. Heute gelten sie als selbständige Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts.
Unterschiedliche Entwicklungen im ganzen Kanton
Je nach Region im Kanton Schwyz haben sich ganz unterschiedlich entwickelt. Im inneren Kantonsteil gibt es insbesondere die Unterallmeindkorporation Arth und die Oberallmeindkorporation Schwyz. Aus der Oberallmeindkorporation (OAK) - eine der flächenmässig grössten Korporationen schweizweit - gingen 1882 zudem 13 eigenständige Genossamen (Talgenossamen) hervor. Die Genossamen (Vereinigung aller OA-Genossen der einzelnen Kirchgemeinden) erhielten die niedrig gelegenen Bodenallmeinden bis „Mitte Berg“ (ca. 800 Meter über Meer) zum Eigentum. Die Hoch- und Mittelalpen blieben als Ganzes und galten als Gut der Oberallmeindkorporation Schwyz.
Im Bezirk Einsiedeln entstanden aus der Genossenschaft Einsiedeln 1848 die sieben eigenständigen Allmeindkorporationen. In der Ausserschwyz in den Bezirken March und Höfe gibt es noch heute insgesamt 22 Korporationen - darunter grössere und vermögendere, aber auch kleine und weniger vermögendere. Speziell ist die Entwicklung im Bezirk Küssnacht. Von den einst acht kleineren Korporationen, existieren heute noch zwei. Die übrigen wurden grossmehrheitlich bereits im 19. Jahrhundert privatisiert.
Wald, Landwirtschaft und Immobilien
Die gemeinschaftliche Nutzung von Grund und Boden steht bis heute im Zentrum der Tätigkeiten der Korporationen. Daraus entwickelten sich im Verlaufe der Jahrhunderte die drei klassischen Betriebszweige: Alp- und Landwirtschaft, Wald- und Holzwirtschaft und die Bewirtschaftung des Grundbesitzes im Siedlungsgebiet respektive Immobilienwirtschaft. In den letzten Jahrzehnten kamen neuere Betriebszweige dazu - beispielsweise im Tourismus, in der Wasser- und Energiewirtschaft, beim Gesteinsabbau oder bei der Kulturförderung.
Rund 45 Korporationen haben sich 2007 zum Verband der Schwyzer Korporationen zusammengeschlossen. Dieser Kantonalverband engagiert sich bisher nicht beim SVBK, dafür aber mehrere einzelne Korporationen aus dem Kanton Schwyz
Kantonsverfassung
§ 75 Korporationen
1. Korporationen sind selbständige Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts.
2. Ihr Bestand und ihre Selbstverwaltung im Rahmen der Rechtsordnung bleiben gewährleistet.
3. Sie sorgen für die Werterhaltung ihrer Güter und verwalten und nutzen diese selbständig.
Einführungsgesetz zum schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 14. September 1978
§ 18 II. Juristische Personen nach kantonalem Recht
Bestehende Allmendgenossenschaften und ähnliche Körperschaften im Sinne von Art. 59 Abs. 3 ZGB sind Genossenschaften des kantonalen öffentlichen Rechtes.