Kanton Solothurn

Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn BWSO

 

Der Verband der Solothurner Bürgergemeinden wurde 1948 gegründet. Seit 1997 ist er zugleich auch der kantonale Waldwirtschaftsverband. Dass Bürgergemeinden und Waldeigentümer unter einem Dach sind, dass ist in der Schweiz einzigartig. Schade eigentlich. Bürgergemeinde und Wald Kanton Solothurn (BWSO) ist überzeugt, dass dies auch für andere Kantone mit ähnlichen Voraussetzungen ein Erfolgsmodell sein könnte.

 

Bis 1997 waren die Waldeigentümer nur regional organisiert und strebten einen kantonalen Waldwirtschaftsverband an, um politisch mehr Gewicht zu bekommen. In den Diskussionen zur Gründung des neuen Verbands entstand die Idee, den bisherigen Verband der Bürgergemeinden zu öffnen und um die Wald-Belange zu erweitern. Die Vorteile, die sich seither aus personeller, administrativer und fachlicher Hinsicht daraus ergeben, sind offensichtlich. Bürgergemeinden und Einheitsgemeinden sind Eigentümer von rund drei Viertel des Solothurner Waldes. Die Waldbewirtschaftung war also schon immer eine Aufgabe der Solothurner Bürgergemeinden. Nachdem die Bürgergemeinden in den 1990er-Jahren von der Sozialhilfe entbunden wurden, nahm die Bedeutung des Waldes für sie schwerpunktmässig sogar zu.

 

Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit

Der BWSO führt regelmässig die Solothurner Waldtage durch. Dadurch bringt der Verband der Bevölkerung den Wald näher. Genauso wertvoll ist das politische Lobbying. So bringt der BWSO-Vorstand Anliegen seiner Mitglieder sowie verbandsspezifische Themen bei der jährlichen Aussprache mit dem Regierungsrat vor. Und auch für die Legislative hat der BWSO in den letzten Jahren einen Anlass aufgebaut: Das Parlamentarier-Zmorge erfreut sich bei den Kantonsräten grosser Beliebtheit und ist innert Kürze zur Tradition geworden. In ungezwungener Atmosphäre bringt der BWSO seine Anliegen ein und kann wertvolle Kontakte knüpfen.

 

Vier Mal pro Jahr erscheint das Verbandsmagazin

Die Kantonsräte und andere Entscheidungsträger aus Verwaltung und Politik erhalten zudem das viermal jährlich erscheinende BWSO Info. Dieses reichhaltige Verbandsorgan widmet sich jeweils einem Schwerpunktthema aus Bürgergemeinden oder Wald und informiert über laufende Geschäfte des BWSO.

 

Kontakt und Website: www.bwso.ch


Die Bürgergemeinden im Kanton Solothurn

 

Im Kanton Solothurn gibt es derzeit 97 eigenständige Bürgergemeinden sowie 33 Einheitsgemeinden, bei der Bürger- und Einwohnergemeinde vereinigt sind (Stand Ende 2024). Die Bürgergemeinde sind hauptsächlich für die ordentlichen Einbürgerungen zuständig sowie für das Forstwesen der eigenen Waldunten. Dazu haben verschiedene Bürgergemeinden inzwischen regionale Forstbetriebe gegründet.

 

Die Tätigkeitsgebiete der Bürgergemeinden sind heute vielseitig. So betreiben diese im Kanton Solothurn zum Teil eigene Kiesgruben, Fernwärmenetze, Restaurants oder Kulturbetriebe. Etliche haben zudem (landwirtschaftliche) Liegenschaften oder Immobilen in ihrem Portfolio. Wiederum andere sind Trägerinnen von Wasserversorgungen in den Gemeinden.

 

Sozialhilfe ist nicht mehr Sache der Bürgergemeinden

Historisch bedingt waren die Bürgergemeinden im Kanton Solothurn früher auch für die Armenunterstützung tätig. 1817 hatte der Kanton die Bürgergemeinden zur Einrichtung eines gesonderten Armenfonds verpflichtet. 1995 wurden die Bürgergemeinden zwar von ihren Sozialhilfe- und Vormundschaftsaufgaben befreit, mehrere Bürgergemeinden sind aber bis heute an Alters- und Pflegezentren beteiligt.

 

Letzte Güterausscheidung fand erst 1978 statt

Aufgrund der Bestimmungen der Bundesverfassungen von 1874 respektive eines Kantonsratsbeschlusses von 1877 mussten in den damaligen Gemeinden Bürger-, Einwohner- und Kirchgemeinden ausgeschieden werden. Von der ersten Güterausscheidung zwischen Einwohner- und Bürgergemeinde 1883-1884 in Biberist bis zum Abschluss der bisher letzten in der Stadt Solothurn (1978) dauerte es aber fast hundert Jahre.



Auszug aus der Kantonsverfassung

Art. 51 Zugehörigkeit

Abs. 1: Die Bürgergemeinde umfasst alle in der Gemeinde Heimatberechtigten, ohne Rücksicht auf den Wohnsitz.

 

Art. 52 Aufgaben

Abs. 1: Die Bürgergemeinde hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) die Erteilung des Gemeindebürgerrechts;

b)* …

c) die Verwaltung ihrer Güter;

d) die naturnahe Bewirtschaftung ihrer Wälder und Allmenden sowie deren Pflege als Erholungsgebiete;

e) nach Massgabe ihrer Mittel die Förderung der kulturellen und sozialen Wohlfahrt.

 

Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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