In der Vereinigung der Nidwaldner Korporationen werden Anliegen der Nidwaldner Korporationen thematisiert und diskutiert und bei Bedarf gemeinsame Versammlungen und Treffen abgehalten. Die Präsidentin der Vereinigung der Nidwaldner Korporationen ist Iren Odermatt aus Dallenwil.
Der Kanton Nidwalden zählt insgesamt fünfzehn eigenständige Korporationen. Diese sind:
Website: www.nidwaldner-korporationen.ch
Kontakt
Vereinigung Nidwaldner Korporationen
Iren Odermatt Eggerschwiler, Präsidentin
Hurschlistrasse 4, 6383 Dallenwil
E-Mail: iren.odermatt@uertizentrum.ch
Telefon 041 628 02 12
Die Geschichte der Nidwaldner Korporationen geht zurück bis ins Mittelalter. Sie verstehen sich bis heute als Nutzungsgemeinschaften mit kollektivem Besitz. Deshalb sind sie seit je her als privat-rechtliche Körperschaften organisiert, früher nannten sie sich sogar "ökonomische Privatgesellschaften".
Körperschaften besitzen 62 Prozent des Waldes
Die fünfzehn Korporationen sind gemeinsam mit Abstand die grössten Landbesitzerinnen im Kanton. Neben den Waldgrundstücken besitzen die Korporationen auch viel Landwirtschafts-, Gewerbe- und Bauland. Folglich ist die Wald-, Alp- und Landwirtschaft bei den Korporationen weiterhin sehr zentral. Während die Korporationen einen grossen Teil der Korporationswälder bis heute selber bewirtschaften, sind die meisten alp- und landwirtschaftlichen Flächen seit Jahrhunderten an Einzelpersonen verpachtet.
Alle 15 Korporationen zusammen besitzen 62 Prozent der Nidwaldner Waldfläche. Das sind rund 4800 Hektaren Wald, was einer Fläche von 5600 Fussballfeldern entspricht. Davon können rund 4000 Hektaren wirtschaftlich genutzt werden.
Fernwärme wird zentrales Betätigungsfeld
Die Korporationen sind für Nidwalden unverzichtbar. Sie verkaufen inzwischen nicht mehr nur Brennholz und Holzschnitzel aus den eigenen Wäldern, sondern verschiedene Korporationen betreiben heute eigene Heizanlagen und Fernwärmenetze. In Nidwalden wurden beziehungsweise werden fast alle grösseren Anlagen dieser Art von den Korporationen erstellt und betrieben und damit weit über 1000 Gebäude beheizt. Das heisst: Die Korporationen produzieren etwas mehr als 15 Prozent des gesamten Bedarfs an Wärmeenergie im Kanton. Tendenz steigend. Die umweltfreundliche Energieproduktion mit eigenem Holz ist für die Korporationen in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Einkommenszweig geworden.
Gaskraftwerk und Energie aus der Kläranlage
In Oberdorf betreibt die Genossenkorporation Stans zudem die für Nidwalden einzige und in Europa grösste Anlage, in der aus dem Gas erhitzter Altholzschnitzel Strom produziert wird. Holz ist jedoch nicht die einzige Quelle, aus der Nidwaldner Korporationen Energie für die Allgemeinheit herstellen. Die Genossenkorporation Buochs betreibt drei und die Ürtekorporation Büren nid dem Bach eine Grundwasser-Wärmepumpe, die Ürtekorporation Stansstad gewinnt Energie aus der Abwärme der Abwasserreinigungsanlage Rotzwinkel. Die Korporationen Dallenwil, Ennetbürgen und Buochs betreiben je eine Photovoltaikanlag
Tourismus, Bootshafen, Immobilien, Kapellen, etc.
Die Tätigkeitsfelder der Korporationen sind und bleiben vielseitig. So sind mehrere Korporationen Miteigentümerinnen von Bergbahnen, des Flugplatzes in Buochs oder haben eigene Immobilien. Sie unterhalten Bike- und Wanderwege, Grillstelle, Wegkreuze sowie Kapellen oder betreiben gar Restaurants, Campingplatz, Bootshafen, Strandbad und Sportplätze. Im Zentrum steht dabei in der Regel das Wohl der Allgemeinheit.
Früher war Name und Bürgerort entscheidend.
Wer darf Korporationsbürgerin oder -bürger sein? Und wer nicht? Während Jahrhunderten wurde dieses Recht über die väterliche Linie vererbt – unter der Bedingung, dass der Vater als Korporationsbürger einen Korporationsbürgernamen trägt. Später wurde auch das Bürgerrecht in der zuständigen Politischen Gemeinde zur Bedingung. 2018 kam es aber aufgrund eines Bundesgerichtsurteils zu einer wegweisenden Änderung. Seit 2018 ist für die Weitergabe des Korporationsbürgerrechts nicht mehr Name und Heimatort entscheidend, sondern die Abstammung. Allerdings liegt es an den Nachkommen von Korporationsbürgern, dieses Recht nach den Regeln des Korporationsgesetzes einzufordern.
Weitere Informationen:
Die Nidwaldner Korporationen sind dem kantonalen Gesetz über das Korporationsbürgerrecht, die Organisation und die Verwaltung der Korporationen sowie die Nutzung des Korporationsvermögens unterstellt. Darin heisst es unter anderem:
Artikel 2: Selbständigkeit