Im Kanton Luzern existieren 81 Korporationen, deren Interessen vom Verband der Korporationsgemeinden des Kantons Luzern vertreten werden. Als öffentlich-rechtliche Körperschaften leisten die Korporationen viel für waldwirtschaftliche, naturschützerische und kulturelle Belange wichtige Aufgaben für die Allgemeinheit. Teilweise sind sie auch zuständig für die öffentlichen Wasserversorgungen. Grosszügige Vergabungen und Beiträge für kulturelle und öffentliche Zwecke beweisen ihre Einstellung zu den geistigen Werten. Korporationen sind aktueller denn je.
Der Verband der Luzerner Korporationen wurde 1946 gegründet. Das Ziel des Verbands war - und ist es bis heute - die Korporationen kompetent zu beraten und zu unterstützen.
Website und Kontakt: www.luzerner-korporationen.ch
In der Staatsverfassung von 1875 waren die Korporationsgemeinden neben den Einwohner-, Bürger- und Kirchgemeinden als Gemeinden verankert. In den 1990er-Jahren und zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist Bewegung in die Gemeindelandschaft des Kantons Luzern gekommen, die Bürgergemeinden wurden den Einwohnergemeinden einverleibt und einzelne Einwohnergemeinden haben fusioniert. In der Staatsverfassung von 2008 sind nur noch die Einwohnergemeinden als Gemeinden erwähnt.
Neu gelten die Korporationen als öffentlich-rechtliche Körperschaften
In der neuen Verfassung sind die Korporationen unter dem Titel «Gemeinden» als öffentlich-rechtliche Körperschaften nach kantonalem Recht aufgeführt, und seit 1. Juli 2014 ist das neue «Gesetz über die Korporationen» in Kraft. Die Luzerner Korporationen haben damit erstmals ein eigenes speziell auf sie zugeschnittenes Gesetz analog dem Gesetz für die Gemeinden. Zentraler Punkt ist die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Gemeindestatus.
Das Gesetz über die Korporationen unterscheidet zwischen Personalkorporationen und Realkorporationen:
Artikel 75: Korporationen
Korporationen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften nach kantonalem Recht. Das Gesetz regelt das Nähere.