Kanton Graubünden

Verband Bündnerischer Bürgergemeinden

Im Kanton Graubünden gibt es über siebzig Bürgergemeinden und einige Bürgerliche Genossenschaften. Der Verband Bündnerischer Bürgergemeinden vertritt deren Interessen. Gegründet der VBB 1946 in Chur.

 

Ziele und Zweck

Der Zweck des VBB ist die Wahrung der die Bürgergemeinden und Bürgerlichen Genossenschaften berührenden Interessen in der Öffentlichkeit. Ferner die Pflege der Kontakte und der Erfahrungsaustausch unter den Bürgergemeinden und Bürgerlichen Genossenschaften. Der Kantonalverband unterstützt darüber hinaus seine Mitglieder durch entsprechende Beratung und Auskunftserteilung.

 

Organisation

Oberstes Verbandsorgan ist die in der Regel einmal jährlich stattfindende Delegiertenversammlung. Dort hat jedes Mitglied eine Stimme. Der Verbandsvorstand besteht aus 9 Mitgliedern sowie dem Geschäftsführer. Diese stammen aus den verschiedenen Talschaften. Der Vorstand führt die Verbandsgeschäfte und tagt normalerweise drei bis viermal jährlich. Die Geschäftsstelle ist seit der Gründung bei der Bürgerratskanzlei der Bürgergemeinde Chur angesiedelt. Diese verfügt als einzige Bürgergemeinde im Kanton über eine Vollzeitverwaltung.

 

Gute Zusammenarbeit mit dem Kanton

Sowohl bei den Einbürgerungen wie auch bei Gemeindefusionen arbeitet der VBB eng mit dem kantonalen Amt für Migration und Zivilrecht (Abteilung Bürgerrecht und Zivilrecht), bzw. mit dem Amt für Gemeinden Graubünden zusammen. Durch eine gute Zusammenarbeit mit den Politischen Gemeinden (Einwohnergemeinden) können unsere Bürgergemeinden und Bürgerlichen Genossenschaften durch ihre Leistungen jene der Politischen Gemeinden sinnvoll ergänzen und dabei die Politischen Gemeinden finanziell entlasten.

 

Kontakt

Verband Bündner Bürgergemeinden VBBG

c/o Bürgergemeinde Chur

Marco Caduff, Geschäftsführer

Bodmerstrasse 2, 7000 Chur

Telefon 081 854 49 81 / Mail: marco.caduff@die-buergergemeinde.ch


Einbürgerung als zentrale Aufgabe

 

Bis am 1. September 1874 gab es im Kanton Graubünden lediglich Bürgergemeinden. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Niederlassungsgesetzes am 1. September 1874 wurden überall politische Gemeinden geschaffen. Daher mussten die Bürgergemeinde grosse Teile ihrer Aufgaben und ihres Vermögens an die neugeschaffene politische Gemeinde abtreten.

 

Armenwesen war einst zentral

Das Armenwesen gehörte früher zu den Kernaufgaben der Bürgergemeinden. Mit dem immer engmaschiger werdenden Sozialnetz hat es an Bedeutung verloren. Seit 1994 ist die Sozialhilfe allein Aufgabe der politischen Gemeinden. Dafür hat die Erteilung des Bürgerrechts stark an Bedeutung gewonnen. 

 

Einbürgerung als zentrale Aufgabe

Dort, wo es im Kanton Kanton Bürgergemeinden hat, sind diese von Gesetzes wegen für die Einbürgerungen zuständig. Die Bürgergemeinden nehmen diese wichtige Aufgabe sehr ernst und erfüllen sie mit der nötigen Sorgfaltspflicht. Die Gesuche werden in der Regel durch eine Einbürgerungskommission behandelt. Diese stellt dem Entscheidungsgremium Antrag. Über Einbürgerungen entscheidet je nach Statuten entweder der Bürgerrat, die Bürgerversammlung oder bei der Bürgergemeinde Chur deren Mitglieder an der Urne.

 

Gemeindefusionen beschäftigen immer wieder

In den vergangenen Jahrzehnten kam es im Kanton Graubünden zu grossen Gemeindefusionen. Die Gesetzgebung sieht vor, dass wenn sich zwei oder mehrere politische Gemeinden zusammenschliessen, auch die Bürgergemeinden deckungsgleich fusionieren müssen oder sich auflösen können. Durch die grossen Gemeindefusionen sind daher etliche Bürgergemeinden verschwunden, andere haben sich in Genossenschaften umgewandelt.

 



Auszug aus der Kantonsverfassung

Artikel: 61 Bürgergemeinden

  1. Die Bürgergemeinden setzen sich aus den Gemeindebürgerinnen und -bürgern mit Wohnsitz in der Gemeinde zusammen.
  2. Rechtsstellung, Aufgaben und Organisation der Bürgergemeinden sowie der Zusammenschluss mit der politischen Gemeinde richten sich nach dem Gesetz.

Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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