Kanton Basel-Landschaft

Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden

Der 1954 gegründete Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden (VBLBG) engagiert sich für die Interessen der Bürgergemeinden und Burgerkorporationen im Kanton Basel-Landschaft. Im Artikel 136 des geltenden Gemeindegesetzes werden die Aufgaben der Bürgergemeinde umschrieben: Erteilung des Gemeindebürgerrechts, Förderung von Heimatverbundenheit und Unterstützung von kulturellen Bestrebungen sowie Bewirtschaftung des Waldes. Im Weiteren stellen die Bürgergemeinden ihren Grundbesitz für öffentliche Zwecke zur Verfügung.

 

Unterstützung in vielen Belangen

Der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden unterstützt seine Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Im Besonderen vertritt er ihre Interessen gegenüber dem Kanton und der Öffentlichkeit. Im Weiteren bietet er den Mitgliedern eine Plattform für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Der Verband unterstützt die Bürgergemeinden bei der Bewältigung administrativer Probleme und er sorgt im Einbürgerungswesen für eine Abstimmung der Vorgehensweisen, stellt Hilfsmittel bereit und stellt  bei den kantonalen Instanzen sicher, dass dem Aufwand entsprechende Gebühren verlangt werden können.

 

Website und Kontakt: www.bürgergemeinden-baselland.ch


Die Körperschaften im Kanton Basel-Landschaft

Im Kanton Basel-Landschaft existieren 63 Bürgergemeinden und drei Burgergemeinden und neun Burgerkorporationen (Stand 2025). Die Bürgergemeinden bestehen aus jenen Personen, welche in der entsprechenden Gemeinde das Bürgerrecht besitzen. Ihre Wurzeln reichen bis in die Anfänge des Gemeindewesens zurück. 1881 wurden im Kanton Basel-Landschaft Bürger- und Einwohnergemeinden ausgeschieden.

 

Einbürgerungswesen als zentrale Aufgabe

Die Bürgergemeindeversammlung umfasst alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Kanton (nicht nur in der Gemeinde) Wohnsitz haben. Als Exekutive können die Bürgergemeinden einen eigenen Bürgerrat einsetzen oder aber den Gemeinderat der betreffenden Einwohnergemeinde mit den exekutiven Aufgaben beauftragen. Im Kanton Basel-Landschaft spielen die Bürgergemeinden eine wichtige Rolle. Sie sind nämlich für die ordentlichen Einbürgerungen zuständig.

 

Burgerkorporationen und Burgergemeinden im Laufental

Seit dem Beitritt des bernischen Amtsbezirks Laufen zum Kanton Basel-Landschaft 1994 verfügt das Baselbiet auch über drei Burgergemeinden und neun Burgerkorporationen. Ihre Aufgabe ist die Verwaltung des Burgerguts. Die Burgergemeinden sind analog zu den Bürgergemeinden organisiert. Die Burgerkorporationen legen ihre Organisation mittels Statuten fest.

 

Bürgergemeinden pflegen 72 Prozent des Waldes

Wichtige Aufgaben nehmen die Baselbieter Bürgergemeinden und Burgerkorporationen in den Bereichen Wald, Kultur und Soziales wahr. Die grösste und vielfältigste Aufgabe ist die Bewirtschaftung der Wälder und die Pflege der Landschaft. Der Baselbieter Wald gehört zu 72 Prozent den Bürgergemeinden und Burgerkorporationen. Der Verband bündelt im Forstwesen die Interessen seiner Mitglieder und wirkt darauf hin, dass die Gesetzgebung den Bürgergemeinden, Burgergemeinden und Burgerkorporationen eine ökonomische und ökologische Waldnutzung ermöglicht. 


Auszug aus der Kantonsverfassung

Artikel. 44 Absatz. 3: Gemeinden

Die Bürgergemeinden verleihen das Bürgerrecht, fördern das Kulturleben, verwalten das Bürgergut und bewirtschaften ihre Waldungen. Sie arbeiten mit den Einwohnergemeinden zusammen.


Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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