Kanton Bern

Verband bernischer Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen

 

Der 1947 gegründete Verband bernischer Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen (VBBG) vertritt die Interessen von rund 250 Körperschaften im Kanton Bern - Burgergemeinden oder burgerlicher Korporationen. Zu letzterem zählen die Gesellschaften und Zünfte der Stadt Bern, die Burgerbäuerten sowie übrige Korporationen. Ein Grossteil dieser Körperschaften ist direkt Mitglied beim Verband.

 

Die Geschäftsstelle wird von der Burgergemeinde Bern im Mandatsverhältnis betreut. Der zuständige Geschäftsführer ist gleichzeitig Geschäftsführer des Schweizerischen Verbands der Bürgergemeinden und Korporationen (VBBG).

 

Kontakt und Website www.vbbg.ch


Kurzer Überblick über die Burgergemeinden und Korporationen im Kanton Bern

Im Kanton Bern existieren rund 190 Burgergemeinden und ungefähr 70 burgerliche Korporationen,Gesellschaften und Zünfte. Die Burgergemeinden sind durch die Kantonsverfassung Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaften; zusammen mit den burgerlichen Korporationen unterstehen sie dem Gemeindegesetz.

 

Verfassung und Gemeindegesetz verpflichten die Burgergemeinden, sich zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Ihnen steht die Erteilung des Gemeindebürgerrechts in der Form des Burgerrechts, die Verwaltung ihres Vermögens und die Besorgung von Aufgaben, die ihnen durch besondere Vorschriften übertragen werden, zu. Burgerliche Korporationen – Zunftgesellschaften, Burgerbäuerten, Dorfburgerkorporationen – können keine Einburgerungen mit bürgerrechtlicher Wirkung vornehmen.

 

Wald als Identifikationsmerkmal

Die Aufgaben der Berner Burgergemeinden und burgerlichen Korporationen sind vielfältig – zentrales Identifikationsmerkmal ist aber der Wald. Daneben hat die Erhaltung und Verwaltung des Grundeigentums oberste Priorität. Im Vordergrund stehen Vermietung und Abgabe von Land im Baurecht; die Burgergemeinden geben Land an Landwirte ab, stellen der Bevölkerung Schrebergärten zur Verfügung, stellen Land im Baurecht für Familien, Gewerbebetriebe, Wohnbaugenossenschaften oder Sportanlagen bereit und geben Land im Baurecht an Gemeinden ab.

 

Gemischte Gemeinden sind weit verbreitet

Im Kanton Bern gibt es zahlreiche gemischte Gemeinden, die aus der Fusion von Einwohner- und Burgergemeinden entstanden sind. In den früheren Amtsbezirken Konolfingen, Saanen oder Schwarzenburg gibt es nur gemischte Gemeinden. Wer sich im Kanton Bern einbürgern lässt, wird Bürger von Bern, aber nicht automatisch Burger.


Auszug aus der Kantonsverfassung

Artikel 119: Burgergemeinden

  1. Die Burgergemeinden setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein.
  2. Sie nehmen ihre angestammten Aufgaben wahr.

Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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