Kanton Aargau

Ortsbürgerverband Aargau

Der Ortsbürgerverband Aarau vertritt die Interessen der über 180 öffentlich-rechtlichen Ortsbürgergemeinden im Kanton Aargau. Er wurde 1958 gegründet mit dem Ziel,  die Bürgergemeinden zu fördern und als autonome Körperschaften zu erhalten

 

Website und Kontakt: www.ortsbürgerverband-ag.ch


Ortsbürgergemeinden im Kanton Aargau

Im Kanton Aargau gibt es 187 Ortsbürgergemeinden, die 213 Einwohnergemeinden gegenüberstehen. Sie sind im Ortsbürgerverband Aargau zusammengeschlossen. Seit der Totalrevision der Kantonsverfassung 1980 und seit dem Erlass des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden stehen diese auf einer eindeutigen Rechtsgrundlage und verfügen über klar zugewiesene Aufgaben. Gemäss dem seit 1981 geltenden Gesetz über die Ortsbürgergemeinden sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Sie bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Politischen Gemeinde wohnen.

 

Zentrale Aufgaben bei der Waldbewirtschaftung

Zwei Drittel des Aargauer Waldes gehören den Ortsbürgergemeinden; sie sind im Kanton Aargau die wichtigsten und grössten Waldbesitzer. Da viele Ortsbürgergemeinden nur über Wald, aber keine anderen Vermögenswerte verfügen, ist die Waldwirtschaft die zentrale Aufgabe. Zur Bewirtschaftung ihrer Waldungen unterhalten die meisten eigene Forstbetriebe.

 

Der Gemeinderat steht im Aargau zwei Gemeinden vor

Die Exekutive der Politischen Gemeinde ist von Gesetzes wegen auch die Exekutive der Ortsbürgergemeinde. Das ist für die Ortsbürgergemeinden oft ein Problem. In den letzten Jahren haben sich verschiedene Ortsbürgergemeinden wie beispielsweise die Ortsbürgergemeinde Boniswil, aufgelöst. Seit der Jahrtausendwende haben sich neun Ortsbürgergemeinden mit der Einwohnergemeinde zusammengeschlossen, so beispielsweise in Holderbank. Weiter reduziert hat sich die Zahl der Ortsbürgergemeinden durch Gemeindefusionen.


Auszug aus der Kantonsverfassung

Artikel 104 Absatz 3: Die Gemeinden

Die Ortsbürgergemeinden verwalten das Ortsbürgergut, unterstützen die Einwohnergemeinden und fördern das Kulturleben.

 


Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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