Bürgergemeinden und Korporationen in den Kantonen

Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) vertritt die Interessen von rund 1650 Körperschaften in der ganzen Schweiz. Diese sind teilweise öffentlich-rechtlich organisiert, teilweise privat-rechtlich. Je nach Regionen oder Kantone haben sie unterschiedliche Aufgaben und Bezeichnungen – so nennt man sie Bürgergemeinden, Korporationen, Burgergemeinden, Burgerschaften, Allmendgemeinden, Ortsgemeinden, Ortsbürgergemeinden, Patriziati, communes bourgeosies, Genossamen, Burgerkorporationen, Bürten, Rhoden, Teilsamen, etc.

 

Die Bürgergemeinden und Korporationen in den einzelnen Kantonen haben sich genau so vielseitig entwickelt wie die Kantone selber. Mit Ausnahme der Kantone Schaffhausen, Glarus, Genf und Waadt gibt es aber in allen Regionen der Schweiz Bürgergemeinden oder Korporationen. 


Kantonalverbände

In fünfzehn Kantonen haben sich die Bürgergemeinden und/oder Korporationen zu Kantonalverbänden zusammengeschlossen. Diese sind direkt Mitglied beim Schweizerischen Verband der Bürgergemeinden und Korporationen, mit der Ausnahme von Schwyz, und stellen je eine Vertretung im SVBK-Vorstand. Weiter engagieren sich im SVBK-Vorstand auch drei Vertretungen von Kantonen ohne Kantonalverband (Uri, Fribourg, Basel-Stadt)


Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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