Im Kanton St. Gallen gibt es neben den 77 Politischen Gemeinden, 98 Ortsgemeinden, 78 örtliche Korporationen sowie 17 ortsbürgerliche Korporationen. Die Interessen der Ortsgemeinden vertritt der 1927 gegründete Verband St. Gallischer Ortsgemeinden (VSGOG), der 106 Ortsgemeinden und ortsbürgerliche Korporationen zählt. Der Verband zählt über 100 Mitglieder. Aus historischen Gründen gibt es in den heutigen politischen Gemeinden oftmals mehrere Ortsgemeinden, Korporationen oder Rhoden.
Website und Kontak: www.ortsgemeinden-sg.ch
Bei der Gründung des Kantons St. Gallen 1803 wurden die Gemeinden in Ortsgemeinden und politische Gemeinden aufgeteilt. In den Ortsgemeinden sind alle Bürgerinnen und Bürger stimm- und wahlberechtigt, die in der jeweiligen Politischen Gemeinde wohnhaft sind. Organisation und Aufgaben der Ortsgemeinden und ortsbürgerlichen Korporationen sind in der Kantonsverfassung und im Gemeindegesetz geregelt. Darin ist festgelegt, dass sie gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse und zugunsten der Allgemeinheit zu erfüllen haben. Auszahlungen von Bar- oder Naturalleistungen nur an Bürger sind seit 1973 ausgeschlossen.
Stark in Alp- und Forstwirtschaft engagiert
Als Besitzer von rund 50‘000 Hektaren Grundeigentum sind die Ortsgemeinden stark in der Alp- und in der Forstwirtschaft engagiert. Sie bewirtschaften rund 18‘000 Hektaren Alpen, betreiben zum Teil eigene Sennereien und unterhalten mehrere hundert Alpställe. Rund 50 Ortsgemeinden haben eigene Forstbetriebe oder sind an solchen beteiligt.
Oftmals den Einbürgerungsverfahren involviert
Im Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht von 2010 wird das Einbürgerungsverfahren geregelt. Auf kommunaler Ebene entscheidet nicht mehr die Bürgerversammlung, sondern ein Einbürgerungsrat über die Gesuche von Ausländern und Schweizern. Dieser setzt sich in der Regel aus zwei bis drei Mitgliedern des jeweiligen Gemeinderates und ebenso vielen aus dem Bürgerrat zusammen. Über Gesuche von Schweizer Bürgern entscheidet der Einbürgerungsrat abschliessend selber. Die bewilligten Gesuche von ausländischen Staatsangehörigen werden öffentlich bekannt gemacht. Über Einsprachen wird an der Bürgerversammlung entschieden.
Ortsbürgerliche und örtliche Korporationen als spezielle Gemeindeformen
Der Kanton St.Gallen verfügt aktuell nur noch über einige wenige ortsbürgerliche Korporationen. Dabei handelt es sich um einige Rhoden, die über ein eigenständiges Gebiet verfügen, sowie um weitere spezielle Korporationen. Da gemäss Gemeindegesetz keine ortsbürgerlichen Korporationen mehr gegründet werden dürfen, verliert diese Art von Spezialgemeinden nach und nach weiter an Bedeutung.
Im Kanton St. Gallen gibt es zudem örtliche Korporationen mit einem klar abgegrenzten Aufgabengebiet. Die politischen Gemeinden können bestimmte Aufgaben, wie typischerweise die Bereitstellung von Wasser oder Elektrizität an andere Spezialgemeinden übertragen. Örtliche Korporationen sind in der Regel solche Spezialgemeinden mit einem klar abgegrenzten Aufgabengebiet, das sie im Auftrag einer politischen Gemeinde wahrnehmen
Artikel 93: Ortsgemeinde
Die Ortsgemeinde erfüllt mit ihren Mitteln gemeinnützige, kulturelle und andere Aufgaben im öffentlichen Interesse. Ihre Leistungen kommen der Allgemeinheit zugute.