Bürgergemeinden und Korporationen:

Stets zum Wohl der Allgemeinheit

Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) vertritt rund 1700 Körperschaften in der ganzen Schweiz. Diese sind im Rahmen des kantonalen Rechts mehrheitlich öffentlich-rechtlich organisiert. Je nach Region haben sie unterschiedliche Aufgaben und Bezeichnungen – so nennt man sie Korporationen, Bürgergemeinden, Burgergemeinden, Patriziati, Communes bourgeosie, Bourgeosies, Genossamen, Burgerkorporationen, Bürte, Teilsamen, etc.

 

Die Bürgergemeinden und Korporationen sind im Eigentum von rund 41 Prozent der Waldfläche in der Schweiz. Zum Eigentum der Bürgergemeinden und Korporationen gehören zudem grosse landwirtschaftlich genutzte Flächen, darunter auch Weinberge, Obstplangagen und insbesondere Alpgebiete. Zudem engagieren sich die Bürgergemeinden und Korporationen im Sozial- und Gesundheitswesen sowie in den Bereichen Energieproduktion, Regalien, (gemeinnütziger) Wohnbau, Kultur, Jugend, Sportförderung, Gesellschaft, etc.

 

Die Körperschaften sind der Tradition verbunden und der Zukunft verpflichtet. Im Fokus ihres Engagements steht stets das Wohl der Allgemeinheit.


Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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