Die Korporationen sind historisch gewachsene Körperschaften und entstanden vor 700 bis 800 Jahren. Ihre Mission ist die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und die Aufgabe besteht darin, diese Ressourcen zu erhalten. Die Korporationen sind nicht Gewinn orientiert, verfügen aber über keine Steuerhoheit, sondern sind steuerpflichtig, wie jede andere Unternehmung.
In Obwalden sind unter anderem die allermeisten Wälder, viele Alpen und grosse landwirtschaftliche Kulturflächen im Besitz der Korporationen. Deshalb sind die Korporationen in zahlreichen Themen und Projekten mit eingebunden.
Der Verband der Obwaldner Bürgergemeinden, Korporationen, Teilsamen und Alpgenossen (VOBK) wurde 1948 gegründet. Er besteht gegenwärtig aus zehn Mitgliedern.
Website und Kontakt: www.korporationen-obwalden.ch
Der Kanton Obwalden – bis Mitte des 19. Jahrhunderts als Unterwalden Ob dem Wald bezeichnet – ist mit einer Fläche von 491 Km2 ein mittelgrosser Kanton. Neben dem Hauptort Sarnen bilden weitere sechs Gemeinden, nämlich Alpnach, Kerns, Sachseln, Giswil und Lungern im sog. alten Kantonsteil oder landläufig im Sarneraatal sowie Engelberg als Exklave den Kanton; die Einwohnerzahl beträgt circa 37‘000 Einwohner (Stand 2015).
Die Anfänge der Besiedlung gehen in prähistorische Zeit zurück. Die frühesten Funde in unserer Region stammen auf dem 7. Jahrhundert v. Chr.
Obwalden war von Kelten und Römern besiedelt, bis sich ab 700 nach Christus Alemannen zwischen Brünig und Vierwaldstättersee niederliessen.
1291 beteiligte sich Obwalden zusammen mit Nidwalden an einem Landfriedensbündnis mit der Nachbarkantonen Uri und Schwyz, was zur Gründung der Eidgenossenschaft führte. Mit der Helvetik (1798-1803) verlor Obwalden vorübergehend die Eigenständigkeit, die Bevölkerung erlangte aber erstmals politische Rechte. 1815, also vor circa 200 Jahren, schlossen sich Kloster und Talgemeinde Engelberg Obwalden an.
Dr. Walter Omlin aus Sachseln beschreibt in seiner Schrift „Die Inkorporation der Obwaldner Bürgergemeinden nach Art. 100 KV“ Entstehung und Wesen der Bürgergemeinden:
Geschichte reicht ins Mittelalter zurück
Aus den früheren Grundherrschaften, die vor Ende des Mittelalters vollständig beseitigt wurden, entstanden die heutigen Gemeinden. Eine der wesentlichen Gründe für die Gemeindebildung war die Armenfürsorge, nachdem die Tagsatzung 1491 beschlossen hat, dass jeder Ort und jeder Flecken sowie jede „Kirchöre“ (Kirchgenossenschaft) seine armen Leute selbst nach jeden Vermögens erhalten solle.
Die Bildung und Entwicklung der Gemeinden wurde aber auch von der Kirche beeinflusst; die Kirchören haben neben Aufgaben kirchlicher Natur auch solche wahrgenommen, die heute als öffentlich-rechtliche bezeichnet werden. Die Kirchöre war jedoch nicht identisch mit den Nutzungseinheiten, den Teilsamen, Korporationen und Alpgenossenschaften; diese stellten innerhalb einer Dorfgemeinschaft eigene Gebilde dar. Alle an der Landsgemeinde stimmfähigen und in der Gemeinde niedergelassenen, nutzungsberechtigten Personen bildeten die Kirchgenossengemeinde (später Bürgergemeinde); diese beaufsichtigte auch die Verwaltung des Korporationsguts.
Mit der Revision der Kantonsverfassung von 1867 wurde zum ersten Mal die Bezeichnung „Bürgergemeinde“ für die ehemalige Kirchgenossengemeinde genannt und es wurden verschiedene Kompetenzen von den Bürgergemeinden auf die Einwohnergemeinden übertragen.
Fortan wurden Lehrer, Pfarrer, Organisten u.a.m. nicht mehr von der Bürgergemeinde gewählt.
1902 kam es zur Trennung von Bürgergemeinden und Korporationen
Die Kantonsverfassung von 1902 brachte schliesslich eine Trennung von Bürgergemeinde und Korporationen in personeller Hinsicht.
Jede der sieben Gemeinden des Kantons Obwalden hat ihre Eigenheiten, die sich nicht nur in unterschiedlichen Dialekten – Lungern und Engelberg je eigenständig, in den übrigen Gemeinden durch Nuancen gekennzeichnet – sondern auch in ihrer Entwicklung manifestieren.
Artikel 108: Organisation
Artikel 109: Aufsicht