Verband nimmt Stellung zur Teilrevision der Postverordnung

Der SVBK begrüsst die vorgeschlagenen Anpassungen bei der Postverordnung. Aber er wehrt sich gegen den Abbau der Postzustellung ausserhalb des Siedlungsgebietes.

Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) hat Stellung genommen zur Vernehmlassung betreffend Teilrevision der Postverordnung (VPG). Die Revision der Postverordnung soll die Grundversorgungserbringung effizienter und kostengünstiger machen. Zudem soll die Grundversorgung um einen digitalen Zustellkanal und dem Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr erweitert werden. Leider ist aber auch angedacht, künftig unter gewissen Voraussetzungen auf die Postzustellung in ganzjährig bewohnte Häuser ausserhalb des Siedlungsgebiets zu verzichten.

 

Gebäude von Bürgergemeinden und Korporationen sind stark betroffen

Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen vertritt die Interessen von rund 1650 Körperschaften in der ganzen Schweiz. Viele von ihnen zählen zu ihrem Eigentum Immobilien, Baurechte und landwirtschaftliche Liegenschaften ausserhalb des Siedlungsgebietes. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Immobilien und der verpachteten Landwirtschaftsbetrieben wären von der angedachten Änderung bei der Postzustellung direkt betroffen. Der SVBK lehnt daher die Aufhebung der Zustellpflicht für ganzjährig bewohnte Gebäude in Streusiedlungen respektive ausserhalb des Siedlungsgebietes ab.

 

Auftrag zur dezentralen Besiedlung

Die vorgeschlagene Änderung in der Postverordnung bezüglich Zustellung ausserhalb des Siedlungsgebietes steht einerseits im Widerspruch mit dem staatlichen Auftrag zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten. Andererseits erinnert der SVBK daran, dass die Schweizer Landwirtschaft einen Verfassungsauftrag zur dezentralen Besiedlung des Landes hat (vgl. Bundesverfassung Artikel 104 Buchstabe c).

 

Ausbau der digitalen Erschliessung hinkt hinterher

 

Im erläuternden Bericht zur vorliegenden Vernehmlassungsvorlage wird unter anderem auf mögliche Einsparungen in der Höhe von 34 Millionen Franken verwiesen, welche die eingeschränkte Postzustellung ausserhalb des Siedlungsgebietes mit sich bringen soll. Der SVBK ist der Ansicht, dass diese Kosteneinsparung nicht auf dem Buckel der ländlichen und alpinen Bevölkerung ausgetragen werden darf, zumal der Ausbau der digitalen Erschliessung gerade im ländlichen und alpinen Raum der Schweiz weiterhin hinterherhinkt. Umso mehr ist die ländliche Bevölkerung auf den analogen Service-Public der Post angewiesen.

 

Dementsprechend regt der SVBK in der Stellungnahme zur Vernehmlassung die komplette Streichung von Artikel 31 Abs. 1 Bst. a und b sowie Artikel 83c an.

 

Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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