
Das Stockwerkseigentumsrecht wird angepasst. Der Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen begrüsst die Änderungen, insbesondere jene bei den Baurechten.
Das Stockwerkseigentumsrecht wird angepasst. Für Bürgergemeinden und Korporationen, die Boden im Baurecht zur Verfügung stellen, ist dies relevant. Heute müssen alle Stockwerkeigentümerschaften nämlich einverstanden sein, wenn ein Baurecht verlängert wird. Stimmt eine Partei dagegen, verlieren alle anderen Parteien ihre Liegenschaft.
Anbei finden Sie die Stellungnahme des SVBK.