Motion Schilliger sorgt für unnötige Bürokratie

Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) nimmt Stellung zur Vernehmlassung betreffend Umsetzung der Motion 21.4516 Schilliger «Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts sichern». Damit soll ausdrücklich festgehalten werden, dass bei einer Temporeduktion auf verkehrsorientierten Strassen die Hierarchie des Strassennetzes gewährleistet bleiben muss und verlangt werden, dass die Erfüllung dieser Voraussetzung gutachterlich nachzuweisen ist. Der Schutz der Bevölkerung vor übermässigem Lärm des Strassenverkehrs soll primär mit der Pflicht sichergestellt werden, verkehrsorientierte Strassen innerorts mit einem lärmarmen Belag auszustatten.

 

Gemeindeautonomie wird unnötig eingeschränkt

Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) vertritt die Interessen von rund 1700 Körperschaften in der ganzen Schweiz. Diese Körperschaften sind oftmals Eigentümerinnen von Grundstücken und Immobilien entlang von verkehrsorientierten Strassen.

 

Der Wunsch nach einer sinnvollen Hierarchie im Strassennetz kann der SVBK nachvollziehen. Der Vorschlag zur Umsetzung der Motion Schilliger 21.4516 geht jedoch viel zu weit und beinhaltet Vorgaben, die den Handlungsspielraum und die Autonomie der Gemeinden übermässig, ungerechtfertigt und unnötig einschränken. Dabei ist gerade das föderale System mit starken Gemeinden eines der Erfolgsgeheimnisse der Schweiz.

 

Bürokratie wird ausgebaut

Der SVBK ist überzeugt, dass Gemeinden und Städte am besten beurteilen können, wo eine Abweichung von geltenden Höchstgeschwindigkeiten bei verkehrsorientierten Strassen notwendig und zweckmässig ist. Sie kennen die Situation vor Ort besser als die Bundesverwaltung und können daher besser abwägen, wo Temporeduktionen im Interesse der Bevölkerung, des Gewerbes und der Landwirtschaft sind. Eine zu starre Regelung auf Bundesebene verunmöglicht zweckmässige und individuelle Lösungen vor Ort. Das geht auf Kosten der Sicherheit. Da sind gesunder Menschenverstand und Gemeindeautonomie gefragt.

 

 

Der SVBK beurteilt zudem auch die verpflichtende Vorgabe Gutachten und von lärmarmen Belägen als unverhältnismässig. Diese werden im Rahmen der bestehenden Gesetze und Verordnungen bereits zweckmässig, wo nötig und sinnvoll, eingesetzt. 

Schweizerischer Verband der Bürgergemeinden und Korporationen

 

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